Vorsicht vor übertriebenen Schnäppchen
Auch der Kauf von hochpreisigen Uhren über Online-Shops ist riskant. Oft handelt es sich um Fälschungen. Der Verkäufer akzeptiert ebenfalls meist nur Vorkasse, oft wird die bestellte Uhr nie geliefert. Wenn doch, so setzt sich der Käufer dem Vorwurf aus, von der Fälschung gewusst zu haben, wenn eine Uhr weit unter ihrem üblichen Preis verkauft wird.
Dem Autor ist aus seiner Praxis als Anwalt ein Fall bekannt, in dem die Staatsanwaltschaft einen Ring von Uhrenfälschern ermittelte, die ihre Ware über das Internet vertrieben hatten. Viele gutgläubige Kunden hatten anschließend Hausdurchsuchungen und weitere Eingriffe der Strafjustiz zu dulden, bis hin zur Untersuchungshaft. Also gilt auch für Uhren wie für Arzneimittel im Regelfall: Finger weg!
Der günstige Kauf sonstiger hochpreisiger Markenware ist ebenso risikoreich. So werden etwa aus Malaysia oder Thailand gelieferte Fälschungen von Markenschuhen über das Internet verkauft. Oft verletzten die Anbieter sowohl deutsche Steuervorschriften als auch die Markenrechte des Markeninhabers.
Erst kürzlich verurteilte ein französisches Gericht eBay zur Zahlung von über 38 Millionen Euro Schadenersatz, weil die Richter der Ansicht waren, das Unternehmen sei nicht ausreichend gegen den Verkauf gefälschter Waren vorgegangen. Oft beschlagnahmt und vernichtet aber schon der Zoll die Ware. Der gezahlte Kaufpreis ist meist nicht mehr zurückzuerlangen.
Schließlich ist auch der Kauf von hochwertigen Elektroartikeln im Internet nicht ohne Risiko. Oft werden gebrauchte oder defekte Geräte geliefert, was den günstigen Preis im Nachhinein erklärt. Der Verkäufer führt bei einer Reklamation dann ins Feld, dass das Gerät offensichtlich beim Transport einen Schaden erlitten hat, da es bei ihm nach sorgfältigster Prüfung, für die er auch Zeugen anbieten kann, noch funktioniert hat.
Eine Vielzahl solcher Fälle ist dem Autor aus seiner Anwaltspraxis bekannt. Nur teilweise gelingt es, die Behauptung des Verkäufers durch die Einholung eines teuren Sachverständigengutachtens zu widerlegen.







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